Allgemeines

Für das Vertragsverhältnis gelten die gesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus erklärt der Auftraggeber, dass er auf die allgemeinen Geschäftsbe­dingungen hingewiesen wurde und mit Ihnen in vollem Umfang einverstanden ist. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

Anmeldung

Mit der Anmeldung schließen Sie eine unbefristete Vereinbarung über Nachhilfeunterricht ab. Sofern nicht anders vereinbart, findet der Unterricht wöchentlich statt. Der Unterricht findet jede Woche am selben Wochentag zur selben Uhrzeit statt. Änderungen sind in Absprache möglich, da wir Ihnen die größtmögliche Flexibilität bieten möchten.

Gruppenunterricht

Gruppenunterricht wird nur in Gruppen angeboten, in denen Schüler aus einer Klasse sind oder wenn die jeweilige Klassenstufe parallel im Unterricht vorgeht.

Ferien

In den Ferien findet der Unterricht statt – außer an Weihnachten vom 22. Dezember bis 3. Januar, am Rosenmontag, einer Woche im Mai (wird ca. 4 Wochen vorher bekannt gegeben), sowie an gesetzlichen Feiertagen. Der Termin für die Unterrichtseinheit kann in den Ferien vom regulären Termin abweichen (nach Absprache). Der August wird mit 50% berechnet und die beiden Unterrichtseinheiten werden in der letzten Ferienwoche stattfinden.

Fehlstunden

Sollte der Schüler krank sein oder aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen (z.B. Klassenfahrt oder Praktikum), werden die Fehlstunden, je nach Möglichkeit, bis zum Ende des Folgemonats nachgeholt. Nimmt der Schüler aus Gründen, die nicht die Lehrkraft zu vertreten hat, am Unterricht nicht teil, so besteht kein Anrecht auf die o.g. Regelung, wenn die Unterrichtsstunde nicht bis spätestens am Vortag 12 Uhr telefonisch oder schriftlich abgesagt wurde.

Zahlungsweise

Die Rechnung für den monatlichen Beitrag wird bis zum 15. des laufenden Monats fällig. Die Rechnung wird in elektronischer Form übermittelt (Email).

Kündigung

Die Vereinbarung läuft unbefristet. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen und hat in Schriftform durch den Erziehungsberechtigten zu erfolgen.

 

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